Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart.Alter: Ab 10 JahrenFolgende Fertigkeiten sind im Rahmen der feuewehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen:
Zusammensetztung des Notrufes
Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen
Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben.
Aufgabenauswahl aus: Sportlichen, kulturellem, musikalischem, kreativem, sozialem oder ökologischem Bereich
Bilder von der abnahme der Jugendflamme Stufe 1 mit der Großgemeinde Helsa