Stufe 1

Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart.

Alter: Ab 10 Jahren

Folgende Fertigkeiten sind im Rahmen der feuewehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen:

Zusammensetztung des Notrufes

Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen

Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben.

Aufgabenauswahl aus: Sportlichen, kulturellem, musikalischem, kreativem, sozialem oder ökologischem Bereich




Bilder von der abnahme der Jugendflamme Stufe 1 mit der Großgemeinde Helsa

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