Stufe 3

Die Abnahme erfolgt auf Kreisebene durch den Kreisjugendfeuewehrwart, Fachgebietsleiter Wettbewerbe oder Abnahmeberechtigter der DJF.

Alter: Ab 16 Jahren

Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:

Feuerwehrtechnik: Die Bewerber oder die Mannschaft muss entsprechende Aufgaben aus dem Bereich Feuerwehrtechnik lösen.

Erste Hilfe: Der Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs muss von jedem Bewerber vorgelegt werden. Der Bewerber oder die Manschaft bekommt eine Situation gestellt, die dem Wissensstand des Erste Hilfe Kurses entsprechend gelöst werden muss.

Themenarbeit (Einzel- oder Manschaftsleistung): Der Nachweis muss öffentlichkeitswirksam präsentiert werden, zum Beispiel durch eine Bildwand (Gestaltung beliebig) Zeichnungen, Bilder Zeitungsberichte oder eine geeignete Demonstration (z. B. ein kleines Theaterstück mit der JF-Gruppe).

Leistungsspange der DJF: Der Nachweis über eine erfolgreiche Leistungsspange der einzelnen Bewerber muss vorgelegt werden.